Corporate Governance
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG erklären gemäß § 161 AktG:
Den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 wird mit den nachfolgenden Abweichungen entsprochen:
- Bei der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung ist derzeit ein geringerer Selbstbehalt vereinbart als in Ziffer 3.8 des Kodex empfohlen. Eine Erhöhung des Selbstbehalts auf mindestens das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung ist nicht vorgesehen, da unser Aufsichtsrat unabhängig von der Selbstbehalthöhe seinen Pflichten mit hohem Engagement und Verantwortungsbewusstsein jederzeit und vollumfänglich nachkommt.
- Auf die individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsvergütung wird verzichtet (Ziffer 5.4.6 des Kodex). Bereits seit Jahren werden die Gesamtbezüge in fixe und variable Bestandteile aufgeteilt. Zusammen mit dem in der Satzung verankerten und im Lagebericht beschriebenen Vergütungssystem ist unserer Auffassung nach eine adäquate Informationstiefe gegeben.
- Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat berücksichtigt, aber nicht die Arbeit in den Ausschüssen, da diese über die feste Jahresvergütung abgegolten wird (Ziffer 5.4.6 des Kodex).
- Der Anteilsbesitz der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder am Grundkapital wird nicht separat dargestellt (Ziffer 6.6 des Kodex). Unseres Erachtens trägt der nach Vorstand und Aufsichtsrat getrennte Ausweis des Gesamt-Aktienbesitzes dem berechtigten Informationsbedürfnis der Investoren ausreichend Rechnung.
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Februar 2012 entsprach die Koenig & Bauer AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit den folgenden Ausnahmen. Der Selbstbehalt bei der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung war geringer als das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung (Ziffer 3.8 des Kodex). Der Ausweis der Aufsichtsratsbezüge und des Aktienbesitzes von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgten nicht individualisiert (Ziffern 5.4.6 und 6.6 des Kodex). Die Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder in den Ausschüssen wurde nicht separat vergütet (Ziffer 5.4.6 des Kodex).
Würzburg, 15. Februar 2013
Koenig & Bauer AG
Für den Aufsichtsrat: Dieter Rampl, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für den Vorstand: Claus Bolza-Schünemann, Vorsitzender des Vorstands
