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Corporate Governance

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 
Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG erklären gemäß § 161 AktG: 
Den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 wird mit den nachfolgenden Abweichungen entsprochen: 
  1. Bei der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung ist derzeit ein geringerer Selbstbehalt vereinbart als in Ziffer 3.8 des Kodex empfohlen. Im Zuge der für 2010 geplanten Anpassung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat ist eine Anhebung des Selbstbehalts vorgesehen. 
  2. Ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten empfiehlt, ist noch nicht eingerichtet, wird aber in 2010 gebildet (Ziffer 5.3.3 des Kodex). 
  3. Auf die individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsvergütung wird verzichtet (Ziffer 5.4.6 des Kodex). Bereits seit Jahren werden die Gesamtbezüge in fixe und variable Bestandteile aufgeteilt. Zusammen mit dem in der Satzung festgelegten Vergütungssystem ist unserer Auffassung nach eine adäquate Informationstiefe gegeben. 
  4. Der Anteilsbesitz der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder am Grundkapital wird nicht separat dargestellt (Ziffer 6.6 des Kodex). Der nach Vorstand und Aufsichtsrat getrennte Ausweis des Gesamt-Aktienbesitzes trägt unseres Erachtens dem berechtigten Informationsbedürfnis der Investoren ausreichend Rechnung. 
  5. In der Liste von Drittunternehmen, an denen eine Beteiligung von nicht untergeordneter Bedeutung besteht, werden die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres aus Wettbewerbsgründen nicht angegeben (Ziffer 7.1.4 des Kodex). 
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Februar 2009 und deren Ergänzung im April 2009 entsprach die Koenig & Bauer AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit den folgenden Ausnahmen. Ein Nominierungsausschuss wurde noch nicht eingerichtet (Ziffer 5.3.3 des Kodex). Der Ausweis der Aufsichtsratsbezüge und des Aktienbesitzes von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgten nicht individualisiert (Ziffern 5.4.6 und 6.6 des Kodex). Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde ausnahmsweise nach der empfohlenen 90-Tages-Frist öffentlich zugänglich gemacht (Ziffer 7.1.2 des Kodex). Die massiven Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Geschäftsentwicklung machten eine zeitintensive Überarbeitung der Unternehmensplanung notwendig. Die Liste von Drittunternehmen enthielt keine Ergebnisangaben (Ziffer 7.1.4 des Kodex). 
Würzburg, 19. Februar 2010 
Koenig & Bauer AG 
Für den Aufsichtsrat:

Dieter Rampl
Vorsitzender des Aufsichtsrats 
Für den Vorstand:

Helge Hansen
Vorsitzender des Vorstands 
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