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Corporate Governance

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 
Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG erklären gemäß § 161 AktG: 
Den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 wird mit den nachfolgenden Abweichungen entsprochen: 
  1. Ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten empfiehlt, ist noch nicht gebildet worden (Ziffer 5.3.3 des Kodex). 
  2. Der Ausweis der Vergütungen des Aufsichtsrats im Corporate Governance-Bericht erfolgt getrennt nach fixen und variablen Bestandteilen. Auf die individualisierte Darstellung wird verzichtet (Ziffer 5.4.7 des Kodex). 
  3. Im Corporate Governance-Bericht wird der Gesamt-Aktienbesitz der Organe getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat ausgewiesen. Die Anteile der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden nicht separat dargestellt (Ziffer 6.6 des Kodex). 
  4. In der Liste von Drittunternehmen, an denen eine Beteiligung von nicht untergeordneter Bedeutung besteht, werden die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres nicht angegeben (Ziffer 7.1.4 des Kodex). 
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Februar 2007 entsprach die Koenig & Bauer AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit den folgenden Ausnahmen. Der Ausweis der Aufsichtsratsbezüge und des Aktienbesitzes von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgten nicht individualisiert (Ziffern 5.4.7 und 6.6 des Kodex). Im Corporate Governance-Bericht wurden die veröffentlichten Directors’ Dealings-Transaktionen nicht nochmals dargestellt (Ziffer 6.6 des Kodex). Die Liste von Drittunternehmen enthielt keine Ergebnisangaben (Ziffer 7.1.4 des Kodex). 
Würzburg, 21. Februar 2008 
Koenig & Bauer AG 
Für den Aufsichtsrat:

Dieter Rampl
Vorsitzender des Aufsichtsrats 
Für den Vorstand:

Albrecht Bolza-Schünemann
Vorsitzender des Vorstands 
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